Praxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Kerstin Mohr
Privat Versicherte und Selbstzahlende
Ich biete psychotherapeutische Behandlungen auch für privat Versicherte und Selbstzahlende an.
Bei privat Versicherten richtet sich die Übernahme der Behandlungskosten nach den individuellen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die jeweiligen Voraussetzungen und den Umfang der Kostenübernahme.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine psychotherapeutische Behandlung kann auch unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden. Dies kann beispielsweise interessant sein, wenn Sie eine Behandlung ohne Antragstellung bei Ihrer Krankenversicherung wünschen oder die Kosten aus anderen Gründen selbst übernehmen möchten.
Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme oder zum Ablauf einer Behandlung haben, können Sie sich gerne an mich wenden.